DSGVO-Compliance-Risiken in einer geplanten Datenaustauchvereinbarung zwischen zwei Organisationen bewerten
Kontext
Zwei Organisationen schließen eine gemeinsame Datenaustauchvereinbarung ab, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern umfasst. Der Datenschutzbeauftragte muss die DSGVO-Compliance-Risiken bewerten, bevor die Vereinbarung unterzeichnet wird, und eine strukturierte Risikobewertung erstellen, auf die das Rechtsteam handeln kann.
Vorher (Unstrukturiert)
"Prüfen Sie, ob diese Datenaustauschvereinbarung DSGVO-konform ist."
Was fehlt
- × Keine professionelle Rolle etabliert — wer führt diese Bewertung durch?
- × Binäre Rahmung (konform/nicht) übersieht nuancierte Risikolandschaft
- × Keine spezifischen Datenkategorien, Volumina oder Jurisdiktionen genannt
- × Keine analytische Methodik — welche DSGVO-Artikel als Bewertungsgrundlage?
- × Keine Bewertungskriterien — wie gründlich soll die Analyse sein?
Nachher (MOTIVE-Strukturiert)
Als Datenschutzbeauftragter muss ich DSGVO-Compliance-Risiken bewerten, weil zwei Organisationen eine gemeinsame Datenaustauschvereinbarung mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern eingehen und das Rechtsteam eine risikobewertete Analyse vor der Unterzeichnung benötigt.
Liefern Sie einen Risikobewertungsbericht mit Compliance-Lückenmatrix, Risiko-Schweregradbewertungen (Hoch/Mittel/Niedrig) und priorisierten Abhilfemaßnahmen. Erfolgskriterien: (1) Alle relevanten DSGVO-Artikel abgedeckt, (2) Jedes Risiko nach Wahrscheinlichkeit und Auswirkung bewertet, (3) Abhilfemaßnahmen mit Fristen zugewiesen.
Verwenden Sie die DSFA-Methodik des ICO und die Analyse der Rechtsgrundlage nach Art. 6/9 DSGVO. Querverweisen mit EDPB-Leitlinien 07/2020 zu Verantwortlichen/Auftragsverarbeitern.
1. Identifizieren Sie alle betroffenen personenbezogenen Datenkategorien. 2. Bewerten Sie die Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungsaktivität nach Art. 6 und Art. 9. 3. Bewerten Sie grenzüberschreitende Übertragungsmechanismen (Art. 44-49). 4. Bewerten Sie jedes Risiko nach Wahrscheinlichkeit (1-5) und Auswirkung (1-5). 5. Bei unklarer Regulierung als 'erfordert juristische Prüfung' kennzeichnen.
Jurisdiktionen: Deutschland, Frankreich. Betroffene: ~50.000 EU-Bürger. Datentypen: Verhaltensanalyse, Transaktionsdaten. Verantwortlichkeit: Gemeinsam Verantwortliche (Art. 26). Zielgruppe: Rechtsteam und DSB. Format: Strukturierter Bericht mit Risikomatrix. Ausschließen: Mitarbeiterdaten, historische Daten vor 2020.
Bewerten: (1) Rechtliche Genauigkeit 1-5, (2) Vollständigkeit der Risikoabdeckung 1-5, (3) Umsetzbarkeit der Empfehlungen 1-5, (4) Genauigkeit der Regulierungszitate 1-5. Lücken mit hohem Schweregrad sofort kennzeichnen. Bei Wert < 3,5 betroffene Abschnitte überarbeiten.
Ergebnisvergleich
Vorher-Ausgabe
Die Datenaustauschvereinbarung sollte DSGVO-konform sein. Sie müssen eine ordnungsgemäße Einwilligung und Datenschutzmaßnahmen sicherstellen. Erwägen Sie die Ernennung eines DSB und die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
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Nachher-Ausgabe
Risiko R-003: Grenzüberschreitender Übertragungsmechanismus (Art. 46). Schweregrad: HOCH. Die Vereinbarung nennt Standardvertragsklauseln (SCCs), adressiert aber nicht die ergänzenden Maßnahmen post-Schrems II. Wahrscheinlichkeit: 4/5. Auswirkung: 5/5. Abhilfe: Transfer Impact Assessment durchführen. Frist: Vor Vertragsunterzeichnung.
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Bewertungen
Wichtigste Verbesserung
Die Tool-Komponente erzeugte die größte Qualitätsverbesserung durch die Spezifikation der ICO-DSFA-Methodik und EDPB-Leitlinien — generische Compliance-Beratung wurde durch jurisdiktionsspezifische, artikelgenaue Regulierungsanalyse ersetzt.